Allgemeine Geschäftsbedingungen frankfurtBIKEtour.com


Geschäftsbedingungen für geführte Stadttouren per Fahrrad


§ 1 Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus bestätigter Anmeldung, Auftragsbestätigung und aus der zugrunde gelegten Ausschreibung auf der Internetseite bzw. auf dem Flyer. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch frankfurtbiketour.com.

§ 2 Stadtführungen
Bei geführten Radtouren kann eine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs nicht garantiert werden. frankfurtbiketour.com behält sich vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Baustellen o. ä. zu ändern oder das Programm umzustellen. Der Teilnehmer wird darüber von frankfurtbiketour.com umgehend informiert, der Guide kann Veränderungen aber auch vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, sofern nicht die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet ist. Radtouren können ggf. bei schlechtem Wetter z. B. durch einen Stadtrundgang zu Fuß ersetzt werden.

§ 3 Storno, Umbuchungen und Rücktritt
Der Kunde kann bei Extratouren vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 28. Tag vor dem Termin der Tour keine Kosten an. Danach gelten folgende Gebühren:

  • Vom 28. bis zum 15. Tag vor dem Termin: 25 %
  • Vom 14. bis zum 4. Tag vor dem Termin: 50 %
  • Ab dem 3. Tag vor dem Termin: 90 %

Gegebenenfalls z. B. bei sehr schlechtem Wetter kann frankfurtbiketour.com dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Werden nur einzelne Teilnehmer (max. 10 % der Gesamt-Teilnehmerzahl) z.B. wegen Erkrankung storniert, wird keine Stornogebühr erhoben, wenn uns die neue Teilnehmerzahl bis 24 Stunden vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt wird. Sonderregelung Schlechtwetter: Bei anhaltendem und starkem Regen bieten wir statt der Radtour einen Stadtrundgang an, oder wir finden mit der Gruppe kurzfristig einen anderen Termin.

§ 4 Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat auf geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsregeln (StVO) zu beachten. frankfurtbiketour.com haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Der Teilnehmer muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit seiner körperlichen Verfassung vereinbar ist.

§ 5 Haftungsbeschränkung
frankfurtbiketour.com haftet nicht für Schäden, die durch verdeckte Mängel bzw. Materialfehler an den Mieträdern verursacht wurden. Der Teilnehmer hat sich vor Fahrtantritt von der Betriebssicherheit des Mietrades zu überzeugen.

§ 6 Mängelanzeige
Wird die Leistung mangelhaft erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Guide bzw. unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen. frankfurtbiketour.com kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Auftraggebers ganz oder teilweise entfallen.

§ 7 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer frankfurtbiketour.com zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. frankfurtbiketour.com verpflichtet sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.

Geschäftsbedingungen Fahrradvermietung

§ 8 Übergabe der Mietgegenstände
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem technischem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände in technisch einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen. Er erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden.

§ 9 Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Unterzeichnung des Mietvertrages zu zahlen. Es gilt die jeweils aktuelle Tarifliste.

§ 10 Reservierung und Verlängerung der Mietdauer
Reservierte Fahrräder können bis 24 Stunden vor Mietantritt kostenlos storniert werden. Eine Verlängerung der Mietdauer muss dem Vermieter vor Beendigung der vereinbarten Mietdauer mitgeteilt werden.

§ 11 Storno, Umbuchungen und Rücktritt 
Der Kunde kann von einer Fahrrad- oder Ebikemiete bei einer Mietdauer von unter 8. Tagen jederzeit ohne Kosten zurücktreten. Bei einer Mietdauer von über 8 Tagen kann der Kunde ebenefalls vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung bis zum 15. Tag vor dem Mietbeginn keine Kosten an. Danach gelten folgende Gebühren:  

  • 14 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

  • 1 Tag und no show 100% des Mietpreises


§ 12 Benutzung der Mietgegenstände
Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er das Fahrrad beherrscht und die Regeln der StVO kennt und ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Die Benutzung abseits befestigter Wege, zu sportlichen Wettbewerben oder die Weitervermietung der Mietgegenstände sind ohne schriftliche Genehmigung von frankfurtbiketour.com untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Während der Mietgegenstand nicht genutzt wird, ist er mit einem von frankfurtbiketour.com zur Verfügung gestellten Schloss an festen Gegenständen wie Fahrradbügeln, Masten etc. anzuschließen. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes wobei der Diebstahl polizeilich anzuzeigen ist.

§ 13 Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden in beschränkter Höhe, wenn diese Schäden durch eindeutig schuldhaftes bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden. Ansprüche müssen dem Vermieter sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabe angemeldet werden. Haftungsausschluss gilt für den Fall verdeckter Mängel bzw. Materialmängel. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung des Mietgegenstandes.

§ 14 Kundenhaftung bei entstandenen Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für verursachte Schäden am Fahrrad oder am Fahrradschloss haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten. Ansprüche sind vom Vermieter sofort bei Rückgabe des Fahrrades geltend zu machen. Reparaturen an den Mietgegenständen nimmt grundsätzlich frankfurtbiketour.com vor. Ohne Zustimmung von frankfurtbiketour.com ist der Mieter daher nicht berechtigt Reparaturen selbst vorzunehmen oder von Dritten ausführen zu lassen.

§ 15 Unfälle
Ist der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muss er dem Vermieter mitteilen.

§ 16 Sonstige Bestimmungen
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und frankfurtbiketour.com gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Geschäftsbedingungen für Betriebsausflüge, Veranstaltungen und Incentives

§ 1. Gegenstand und Geltung
§ 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche die Zimmermann Touristik KG mit Auftraggebern (Kunden) abschließt.
§ 1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ebenfalls allen Verträgen zugrunde, die unsere Bestellung oder unseren Einkauf von Dienstleistungen und Waren in anderen Unternehmen oder sonstigen Auftragnehmern (Lieferanten) zum Gegenstand haben.
§ 1.3 Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzw. Lieferanten bzgl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

§ 2. Anmeldung und Bestätigung
§ 2.1 Die Buchung einer Leistung der Zimmermann Touristik KG kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Auftraggeber versichert, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln.
§ 2.2 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme = Bestätigung durch die Zimmermann Touristik KG oder durch eine Anzahlung des Auftraggebers zustande.
§ 2.3 Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

§ 3. Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Unsere Rechnungen über erbrachte Leistungen sind sofort zahlbar nach Eingang.
§ 3.2 Mit Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung fällig, die Sie bitte aus der entsprechenden Anzahlungsrechnung ersehen. Die Restzahlung hat bis spät. 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu erfolgen.
§ 3.3 Ein Restbetrag wird bis zum Leistungsbeginn bzw. bis zum Erhalt der von terranova erstellten Endabrechnung fällig. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist die Zimmermann Touristik KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen.

§ 4. Beratung, Entwicklungsarbeit, Umsetzung
§ 4.1 Das erste im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung von der Zimmermann Touristik KG erarbeitete Angebot ist kostenlos unverbindlich. Für weitere Angebote kann die Zimmermann Touristik KG eine Bearbeitungs- bzw. Konzeptgebühr erheben, die sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Umfang des Angebots bzw. Aufwand der Ausarbeitung richtet.
§ 4.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in unserem Angebot, den allgemeinen Informationen aus unseren frei zugänglichen Angeboten sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
§ 4.3 Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben oder, auch nur auszugsweise, verwendet werden.
§ 4.4 Auftragserteilungen durch den Auftraggeber schließen die Vollmacht zum Abschluss von Verträgen im branchenüblichen Umfang mit Dritten durch die Zimmermann Touristik KG ein. Die dabei anfallenden Fremdkosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

§ 5. Leistungs- und Preisänderungen
§ 5.1 Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Der Auftraggeber hat der Zimmermann Touristik KG die Anzahl der Teilnehmer spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar. Die Stornierungsfrist anderer Leistungsträger (z.B. Beherbergungsunternehmen etc.) bleibt von dieser Regelung unberührt und kann u.U. zu weiteren Kosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§ 5.2 Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und der Zimmermann Touristik KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des erteilten Angebots nicht beeinträchtigen.
§ 5.3 Etwaige, auch kurzfristig gebuchte, Zusatzleistungen, die nicht schriftlich von der Zimmermann Touristik KG bestätigt worden sind, werden nach Beendigung der Veranstaltung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 5.4 Liegt der Leistungsbeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so ist die Zimmermann Touristik KG berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Bei Auslandsveranstaltungen (nicht EU) gelten die im Angebot genannten Preise aufgrund von evtl. Währungsschwankungen für max. 7 Tage. Die endgültigen Veranstaltungspreise werden entsprechend evtl. Währungsschwankungen der ausländischen Währung gegenüber dem EURO angepasst. Ändern sich festgesetzte Beförderungstarife, Gebühren, Eintrittsgelder oder Steuern, so ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich.

§ 6. Gewährleistung/Pflichten der Zimmermann Touristik KG
§ 6.1 Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.
§ 6.2 Treten Mängel in der Leistung auf, so ist die Zimmermann Touristik KG verpflichtet, im Rahmen des im kaufmännischen Geschäftsbetrieb Zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Die Zimmermann Touristik KG ist berechtigt, bei unzumutbarer Kostenbelastung die Einwirkung auf die Leistungsträger von der Kostenbeteiligung des Kunden bis zur Hälfte der entstehenden Kosten abhängig zu machen. Gewährleistungsansprüche hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Leistungserbringung bei der Zimmermann Touristik KG geltend zu machen.
§ 6.3 Eine Gewährleistung für Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

§ 7. Rücktritt durch die Zimmermann Touristik KG
Die Zimmermann Touristik KG hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
§ 7.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Im Falle eines vom Auftraggeber zu vertretenden Rücktrittes hat dieser den der Zimmermann Touristik KG hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 7.2 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung bzw. Reise, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare werden in diesen Fällen, unter Abzug eines Entgeltes für eventuell bereits erbrachte Leistungen, selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen für den Kunden nicht. Die Zimmermann Touristik KG behält sich eine höhere Entschädigung aufgrund abweichender Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor. Auskünfte diesbezüglich erteilen wir Ihnen im jeweiligen Falle gerne auf Anfrage.
§ 7.3 ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen von höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen.

§ 8. Rücktritt durch den Auftraggeber
§ 8.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Zimmermann Touristik KG.
§ 8.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber sich bei der Durchführung der gebuchten Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Zimmermann Touristik KG kann den Wechsel in der Person des bzw. der Vertragspartner widersprechen, wenn diese den betreffenden Veranstaltungen nicht genügen oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
§ 8.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Im Falle eines Rücktritts ist die Zimmermann Touristik KG berechtigt, eine Pauschalentschädigung als Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Pauschalentschädigung richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes und dem Eingangsdatum der Rücktrittserklärung vor Leistungsbeginn bei der Zimmermann Touristik KG. Sie berechnet sich nach den folgenden Prozentsätzen:
Bei Rücktritt bis zum …

  • bis zum 40. Tag vor Veranstaltungsbeginn    40% des Auftragswertes
  • bis zum 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn    60% des Auftragswertes
  • bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn      80% des Auftragswertes
  • ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn     100% des Auftragswertes

Die  Zimmermann Touristik KG behält sich eine höhere Entschädigung aufgrund abweichender Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor. Auskünfte diesbezüglich erteilen wir Ihnen im jeweiligen Falle gerne auf Anfrage. Eine höhere Entschädigung durch Leerbettgebühr, Künstlergagen, Stornogebühren für andere bestellte Leistungen, Telefon- und Telefaxkosten etc. bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 9. Haftung des Veranstalters
§ 9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
-gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und Abwicklung;
-die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Angebot, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben;
-die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
§ 9.3 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie im Angebot und der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
§  9.4 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 10. Beschränkung der Haftung
§ 10.1 Die Haftung der Zimmermann Touristik KG für Schäden ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Zimmermann Touristik KG allein wegen eines Verschuldens eines von ihr beauftragten Leistungsträgers verantwortlich ist.
§ 10.2 Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Gegenstände verursacht werden. Keine Haftung besteht auf mitgebrachte Gegenstände von Teilnehmern.
§ 10.4 Alle Ersatzleistungen verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.

§ 11.Mitwirkungspflicht/Schäden durch Teilnehmer
§ 11.1 Der Auftraggeber und alle weiteren über ihn angemeldeten Personen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden § oder gering zu halten. Der Auftraggeber und alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung, der Zimmermann Touristik KG schriftlich zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
§ 11.2 Dem Ausbildungs-, Leitungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.
§ 11.3 Der Auftraggeber hat alle über ihn angemeldeten Personen über den Inhalt dieser allg. Bedingungen, insbesondere über § 9, 9.4, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen.
§ 11.4 Entstehen Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der Zimmermann Touristik KG oder an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der für eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung beauftragten Partner, so haftet der Kunde für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.

§ 12. Versicherung
§ 12.1 Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen, u.a. bei Auslandsveranstaltungen, ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Versicherung kann über die Zimmermann Touristik KG abgeschlossen werden.

§ 13. Allgemeines
Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Leistungsbeginn vorbehalten. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftliche bestätigte Absprachen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main.

Nur gültig für Reisen ab 01. Januar 2023. |

frankfurtbiketour.com ist eine Marke der
Zimmermann Touristik KG
Rudolf-Diesel-Str. 3a in 63322 Rödermark Tel.: +49-69-69 30 54 Fax: +49-69-69 34 98 Mail: info@terranova-touristik.de
www.frankfurtbiketour.com
www.terranova-touristik.de

Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise.


Geschäftsbedingungen für mehrtägige Radreisen unter der Marke terranova


1. Anmeldung    Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt dann mit unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von terranova vor, das Sie innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Anzahlung) annehmen können.

2. Anzahlung / Restzahlung    Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 20% des Reisepreises fällig. Die Prämie für eine fakultative Reiserücktrittsversicherung wird zusätzlich zur Anzahlung fällig. Wir bitten um Überweisung auf unser Konto bei der Frankfurter Sparkasse IBAN: DE07 5005 0201 0200 4888 30 (HELADEF1822) oder der Volksbank Dreieich IBAN: DE18 5059 2200 0004 9581 36 (GENODE51DRE). Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu begleichen. Nach Eingang der vollen Reisekosten bei terranova erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen.

3. Leistungen / Preise    Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind so, wie bei den Reisebeschreibungen sowie in der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung definiert, für den Reisevertrag verbindlich. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Nehmen Sie einzelne von Ihnen bezahlte Reiseleistungen wie z.B. Hotelaufenthalte, Mahlzeiten, Beförderungen etc. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten.

4. Rücktritt vom Reisevertrag    Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird: 

Alle Radreisen in Europa außer Kreuzfahrten bei Rücktritt bis 

  • 60. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • 59.  bis 28. Tag: 30%
  • 27.  bis 14. Tag: 50%
  • 13.  bis 7. Tag: 60%
  • 6. Tag bis 1 Tag: 80%
  • Nichtantritt: 95%

Sofern nicht abweichend auf der Seite der Reisebeschreibung unter Leistungen genannt, gelten folgende pauschalisierte Bedingungen für Kreuzfahrten und Fernreisen Rad Marokko, Kuba und Südafrika bei Rücktritt bis

  • 60. Tag vor Reisebeginn: 25%
  • 59. Tag bis 35. Tag: 30%
  • 34.  bis 22. Tag: 50%
  • 21.  bis 1 Tag: 90%
  • Nichtantritt: 95%

Alle Kultur- und Fernreisen ohne Rad bei Rücktritt bis

  • 90. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • 89. bis 60. Tag: 30%
  • 59. bis 31. Tag: 60%
  • 30.  bis 15. Tag: 80%
  • 14. oder kürzer bzw Nichtantritt: 95%

Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.

5. Pass, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, Mobilitätshinweis Für die Beschaffung der bei Grenzübergang erforderlichen Reisedokumente wie Pass, Visum etc. sowie für die Einhaltung gesundheitspolizeilicher Formalitäten ist jeder selbst verantwortlich. Wir oder in unserem Auftrag das Reisebüro, werden Sie jedoch vor Vertragsschluss über die notwendigen Formalitäten sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente unterrichten. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln und sind berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.

Auf unseren eigenveranstalteten Reisen werden neben unseren Kleinbussen zum Teil auch Bahnen, Schiffe und Boote genutzt. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften eine durchgängige Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen nicht oder nur bedingt geeignet. In Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind jedoch einzelne Reisen aus unserem Programm durchaus möglich. Bitte informieren Sie uns über Ihre eingeschränkte Mobilität im Vorfeld Ihrer Reisebuchung! Gerne beraten wir Sie zur gewünschten Reise ganz individuell. 

6. Reisepreissicherung    terranova hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, soweit diese infolgedessen anfallen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Tour Vers Touristik Versicherungsservice GmbH, Borsteler Chaussee 111-113, 22453 Hamburg.

7. Absage der Reise durch terranova  
7a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7b) Bis 29 Tage vor Reiseantritt: Wir behalten uns ferner vor, eine Reise bis zu 29 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Terranova ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erhalten Sie von uns Nachricht. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders in der Reiseausschreibung erwähnt, für alle geführten terranova Reisen 8 Personen.
7c) wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände:Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Land des Reisezieles erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung und Mitwirkungspflicht   
8.1 Reiseunterlagen: Der Gast hat terranova zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht zwei Wochen vor Reisebeginn erhält.
8.2Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft terranova einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.    Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von terranova zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von terranova nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel terranova an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des terranova Vertreters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der terranova Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Gast den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für terranova erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er terranova zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von terranova verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für terranova erkennbares Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.
8.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem terranova Vertreter oder terranova anzuzeigen.

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von terranova für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit terranova für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von terranova sind.

10. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten
10.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Gast spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
10.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
10.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber terranova Postfach 700165 D-60551 Frankfurt/Main erfolgen.
10.4 Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

11. Verjährung
11.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von terranova oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von terranova beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung terranovas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen terranovas beruhen.
11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
11.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle der nächste Werktag.
11.4 Schweben zwischen Ihnen und terranova Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder terranova die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Sonstiges    Alle Angaben in diesem Prospekt/Auf dieser Webseite entsprechen dem Stand bei der Drucklegung der jeweiligen Katalogausschreibung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann terranova nur an ihrem Sitz verklagen.

Irrtum und Änderungen vorbehalten
Stand: November 2022.

Reiseveranstalter:
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Zimmermann Touristik KG
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